Besuchsregelungen ab 25.07.2022
Sehr geehrte Angehörige und Betreuer,
mit der neuen Corona Schutzverordnung ab 17.07.2022 ergeben sich für uns als Einrichtung wenige Anpassungen.
Wichtigstes kurz und knapp:
- Besuche finden weiterhin mit aktuellem Antigenschnelltest statt
- Sie bekommen von uns auf Nachfrage einen Nachweis, dass sie Angehörige besuchen, welche bei uns untergebracht sind. Mit diesem Nachweis erhalten Sie weiterhin kostenfrei einen Test in einem Testzentrum ihrer Wahl.
- 2x pro Woche testen wir in der Einrichtung (Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und Freitag 13:00 Uhr bis 15:45 Uhr), Terminvereinbarung erforderlich.
- Kinder werden ab Vollendung des 6. Lebensjahres getestet
Vielen Dank!