Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse finanzieren

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

haben Sie gewusst, dass Pflegebedürftige die Möglichkeit haben, Pflegehilfsmittel von ihrer Pflegekasse bezahlt zu bekommen?
Gemäß § 40 Abs. 3 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) gewährt die Pflegekasse eine Kostenübernahme von monatlich bis zu 40,00 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Versorgung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen erfolgt und ein Pflegegrad zuerkannt wurde.
Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind von der Pflegekasse definiert, dazu zählen ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Produkte:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch in der Mindestgröße 40 x 60 cm;
  • Fingerlinge für die private Pflegeperson;
  • Einmalhandschuhe für die private Pflegeperson;
  • Mundschutz für die private Pflegeperson;
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch für die private Pflegeperson;
  • Schutzschürzen wiederverwendbar für die private Pflegeperson;
  • Händedesinfektionsmittel;
  • Flächendesinfektionsmittel (keine Wunddesinfektion) und Einmallätzchen.

Diese Hilfsmittel sollen zur Erleichterung der Pflegesituation und vor allem zum Schutz der privaten Pflegeperson (Familie, Freunde, Nachbarn) dienen. Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch und Einmallätzchen sind die einzigen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, die direkt für den Pflegebedürftigen vorgesehen sind.
Bezüglich der Kostenerstattung ergeben sich zwei Varianten. Zum einen können Sie die Pflegehilfsmittel direkt bei einem Sanitätshaus bzw. einer Apotheke bestellen, die Abrechnung erfolgt dann direkt bei der zuständigen Pflegekasse. Zum anderen können Sie die Pflegehilfsmittel auch selbst kaufen und Ihnen werden die Kosten von der Pflegekasse erstattet. Dafür muss ein Antragsformular ausgefüllt werden und mit den Originalquittungen zur Pflegekasse gesendet werden. Reichen Sie in drei auf einander folgenden Monaten Quittungen mit einem Betrag von jeweils mindestens 40,00 € bei der Pflegekasse ein, erhalten Sie ab dem 4. Monat den Betrag als monatliche Dauerzahlung erstattet, ohne dass Sie dafür noch Quittungen gegenüber der Pflegekasse nachweisen müssen (ggf. sind stichprobenartige Prüfungen möglich).
Sie haben Fragen zum Thema Pflege? Informieren Sie sich auf unserer Website www.timm-pflege.de oder rufen Sie uns an unter 0341/8608186 für Fragen zur ambulanten Pflege. Bei

Fragen zur stationären Pflege stehen wir Ihnen unter 034297/98600 zur Verfügung.

Ihr Team der Pflegeeinrichtungen Timm

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