Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

nach dem wir die drei Hauptgebiete der Pflege im letzten Artikel kurz beleuchtet haben, möchten wir Ihnen mit diesem Artikel den Begriff der Pflegesachleistungen erläutern.
Unter Pflegesachleistungen versteht man pflegerische Leistungen die durch einen Pflegedienst in der Häuslichkeit eines Pflegebedürftigen erbracht werden. Für diese Leistungen stellt die Pflegekasse, je nach Pflegegrad, den Pflegebedürftigen ein monatliches Budget zur Verfügung.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf ein monatliches Budget von 689,00 €, beim Pflegegrad 3 von 1.298,00 €, beim Pflegegrad 4 von 1.612 € und beim Pflegegrad 5 von 1.995,00 €. Dem Pflegegrad 1 ist kein Pflegesachleistungsbudget zu geordnet, sie können aber Leistungen eines Pflegedienstes bis zu einem Betrag von 125,00 € (gemäß § 45b SGB XI) in Anspruch nehmen.

Bis zu diesen monatlichen Beträgen können die Pflegebedürftigen Leistungen von einem zugelassenen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden zu Beginn des Folgemonats direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Wird der Leistungsbetrag in einem Monat nicht zu 100% ausgeschöpft, erhalten die Betroffenen von dem nicht verbrauchtem Budget ca. 45 % als Pflegegeld ausgezahlt. Ein „Ansparen“ von nicht genutzten monatlichen Beträgen und eine Übertragung in den nächsten Monat ist nicht möglich. Überschreiten die in Anspruch genommen Leistungen das jeweilige Budget, so ist der Überschreitungsbetrag als Privatleistung durch den Betroffenen zu vergüten.

Wie bei den meisten medizinischen Bereichen existiert auch in der Pflege eine Art Eigenanteil. Dieser Anteil wird Investitionskosten genannt. Nach § 82 SGB XI sind Pflegeeinrichtungen berechtigt diese Investitionskosten den Pflegebedürftigen direkt in Rechnung zu stellen. Unter Investitionskosten versteht man Aufwendungen von Pflegeeinrichtungen, welche nicht bei der Vergütung durch die Pflegekassen berücksichtigt werden. Dazu gehören u. a. Aufwendungen für Mieten von Büroräumen, Leasingkosten von Fahrzeugen und Aufwendungen zur Instandhaltung und Wartung. Die Investitionskosten werden den Pflegebedürftigen monatlich, zu Beginn des Folgemonats, in Rechnung gestellt.
Welche Leistungen können im Rahmen der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden? Die Leistungen die ein Pflegedienst bei der Pflegekasse abrechnen kann, sind in einem Leistungskatalog für den Freistaat Sachsen definiert. Im wesentlich gehören dazu waschen am Waschbecken oder im Bett; duschen oder baden; Intimpflege; Mundhygiene; Augen-, Nasen- und Ohrenpflege; rasieren und/oder Bartpflege; Hautpflege und Kosmetik; Wechseln der Leib- und Bettwäsche, Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen, sowie die Essenszubereitung und -darreichung.

Sie haben Fragen zum Thema Pflege? Infomieren Sie sich auf unserer Website www.timm-pflege.de oder rufen Sie uns an unter 0341/8608186 für Fragen zur ambulanten Pflege. Bei Fragen zur stationären Pflege stehen wir Ihnen unter 034297/98600 zur Verfügung.

Ihr Team der Pflegeeinrichtungen Timm

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