Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
haben Sie schon einmal von dem Begriff der Verhinderungspflege gehört? Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die von den Pflegebedürftigen genutzt werden kann, wenn deren private Pflegeperson (Angehörige, Freunde, Bekannte) an der Durchflihrung der Pflege verhindert ist. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verhinderungspflege nutzen zu können:
- Der Pflegebedürftige muss mindestens einen Pflegegrad 2 besitzen, die sechsmonatige Vorpflegezeit
vor der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege entfällt. - An der Versorgung muss eine private Pflegeperson beteiligt sein, d. h. entweder erhält der Pflegebedürftige Pflegegeldleistungen und wird alleine durch seine private Pflegeperson zu Hause versorgt oder er erhält Pflegegeld- und Pflegesachleistungenl und die Pflege wird durch die private Pflegeperson und einem Pflegedienst erbracht.
- Die private Pflegeperson muss verhindert sein, der Grund ist unerheblich. Die häufigsten Gründe für eine Verhinderung sind Urlaub oder Krankheit.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine professionelle Ersatzpflege für längstens sechs Wochen pro Jahr und einem Betrag von 1.612 pro Jahr. Die Verhinderungspflege ist vor der geplanten Inanspruchnahme bei der Pflegekasse zu beantragen.
Die Inanspruchnahme ist sowohl stunden-, tage- und/oder wochenweise möglich. D.h. die Verhinderungspflege kann auch beantragt werden, wenn die private Pflegeperson nur für einige Stunden die Betreuung nicht übernehmen kann, weil sie selbst zu einem Arzt- und/oder Behördenbesuch muss oder einfach mal ein paar Stunden entspannen möchte.
Reichen die Aufwendungen von 1.612 € pro Jahr für die Durchführung der Verhinderungspflege nicht aus, kann der jährliche Betrag um bis zu 806 pro Jahr erhöht werden. Dafür wird das Budget der Kurzzeitpflege um den in Anspruch genommenen Betrag von bis zu 806 reduziert, somit stehen den Betroffenen bis zu 2.418 € im Jahr zur Verfügung.
Sie haben Fragen zum Thema Pflege? Informieren Sie sich auf unserer Website www.timm-pflege.de oder rufen Sie uns an unter 0341/8608 186 für Fragen zur ambulanten Pflege. Bei Fragen zur stationären Pflege stehen wir Ihnen unter 034297/98600 zur Verfügung.
Ihr Team der Pflegeeinrichtungen Timm