ambulante, teil- und vollstationäre Pflege?

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die möglichen Versorgungsarten im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) geben und was man darunter versteht.

Beginnen wir mit der klassischen ambulanten Pflege. Darunter versteht man die Versorgung von Pflegebedürftigen, die in ihren eignen „4-Wänden“ von einem Pflegedienst versorgt werden. Die Versorgung kann die medizinische, pflegerische und/oder soziale Betreuung umfassen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich pflegende Angehörige und der Pflegedienst die Versorgung teilen. Neben der Versorgung in der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen haben sich weitere ambulante Versorgungsarten gebildet. Dazu gehören Wohnformen wie Service Wohnen, Betreutes Wohnen und Senioren-Wohngemeinschaften, wie unsere Villa Rosenhöhe (verlinken).

Zu den teilstationären Pflegeinrichtungen gehören Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Tages- und Nachtpflegen. Auch hier können wir Ihnen sowohl Kurzzeitpflegeplätze in unserem Landpflegeheim als auch Plätze in unserer Tagespflege anbieten.

In unserer Tagespflege erhalten Pflegebedürftige medizinische, pflegerische und soziale Betreuung am Tag. Um den Aufwand für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige so gering wie möglich zu halten, holt unser Fahrer die Tagespflegegäste früh zu Hause ab und bringt sie am Nachmittag wieder zurück. Somit besteht besonders für Demenzkranke die Möglichkeit, zu Hause wohnen zu bleiben und trotzdem intensive soziale Betreuung am Tag zu erhalten. Wie aus dem Begriff der Nachtpflege abgeleitet werden kann, erfolgt in solchen Einrichtungen die Versorgung nur in der Nacht. Diese Angebote sind aber in der Praxis selten anzutreffen.

Unter der Kurzzeitpflege versteht man den Aufenthalt in einem speziellen Kurzzeitpflegeheim oder einem Pflegeheim. Wir haben Kurzzeitpflegeplätze in unserem Landpflegeheim organisiert. Kurzzeitpflege steht allen Pflegebedürftigen zu, die z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht vollständig genesen sind und noch intensivere Betreuung benötigen.

Somit bleibt noch die vollstationäre Pflege. Diese wird in Pflegeheimen wie unserem Landpflegeheim erbracht. Im Gegensatz zur ambulanten und teilstationären Pflege ziehen die Pflegebedürftigen dauerhaft in das Pflegeheim ein und genießen ihren Lebensabend mit der Sicherheit, dass Pflegefachkräfte 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für sie vor Ort sind. Pflegeheime sind vor allem für Pflegebedürftige geeignet, die nicht mehr alleine zu Hause versorgt werden können.

Sie haben Fragen zum Thema Pflege? Infomieren Sie sich auf unserer Website www.timm-pflege.de oder rufen Sie uns an unter 0341/8608186 für Fragen zur ambulanten Pflege. Bei Fragen zur stationären Pflege stehen wir Ihnen unter 034297/98600 zur Verfügung.

Ihr Team der Pflegeeinrichtungen Timm

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