Was versteht man unter Pflegebedürftigkeit?

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

in den nächsten Monaten werden wir Ihnen auf unserer Seite Begrifflichkeiten und Möglichkeiten der Pflege näherbringen und erläutern.
Beginnen möchten wir mit dem entscheidenden Begriff in unserer Tätigkeit: der Pflegebedürftigkeit.

Definiert wird der Begriff im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI):

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive (Wahrnehmung) oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Es geht somit nicht darum, wie schwer jemand erkrankt oder behindert ist, sondern wie stark eine Person durch ihre Beeinträchtigung in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Des Weiteren ist von Bedeutung, dass die Pflegebedürftigkeit auf Dauer – voraussichtlich mindestens sechs Monate – bestehen wird. D.h. kurzfristige Einschränkungen aufgrund einer längeren Genesung (weniger als 6 Monate) nach einer Erkrankung und/oder einer Operation reichen nicht aus, um als pflegebedürftig eingestuft zu werden. Dafür stehen aber andere Möglichkeiten, wie die Krankenhausnachsorge durch die Krankenversicherung, zur Verfügung.

Einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit können alle Betroffenen bei ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse stellen. Diese veranlasst dann eine Begutachtung i.d.R. durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Seit dem 01.01.2018 gilt, dass der Betroffene spätestens nach 25 Arbeitstagen, nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse, schriftlich über das Ergebnis zu informieren ist. Wird dieser Zeitrahmen nicht eingehalten, stehen dem Antragssteller für jede angefangene Woche der Fristüberschreitung 70,00 € als Entschädigung zu.

Sie haben Fragen zum Thema Pflege? Infomieren Sie sich auf unserer Website www.timm-pflege.de oder rufen Sie uns an unter 0341/8608186 für Fragen zur ambulanten Pflege. Bei Fragen zur stationären Pflege stehen wir Ihnen unter 034297/98600 zur Verfügung.

Ihr Team der Pflegeeinrichtungen Timm

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